Freitag, Juli 08, 2005

Künast vs. Tabakwerbung

Pressemitteilung Nr. 189 vom 8. Juli 2005

Künast: Gesetzentwurf zum Tabakwerbeverbot muss weiter vorangebracht werden

Enttäuscht zeigte sich Bundesverbraucherministerin Renate Künast von der heutigen Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes. "Mit der Ablehnung des Gesetzentwurfs zeigt der Bundesrat, dass ihm an Maßnahmen, die Jugendlichen den Einstieg in das Rauchen erschwert, nicht gelegen ist", erklärte die Ministerin heute in Berlin. "Ich werde an dem eingeschlagenen Weg festhalten und den Gesetzentwurf weiter voranbringen", sagte sie weiter.Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf am 18. Mai 2005 beschlossen. Der Bundesrat hat heute dazu Stellung genommen und sich darin kritisch zu Werbeverboten für Tabakerzeugnisse geäußert.Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/33/EG in nationales Recht. Diese Richtlinie enthält unter anderem das grundsätzliche Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse in der Presse und im Internet und das Verbot der Werbung für Tabakerzeugnisse im Rundfunk sowie ein Sponsoring-Verbot von Veranstaltungen oder Aktivitäten, die eine grenzüberschreitende Wirkung haben. Nach den Bestimmungen der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten ihr bis zum 31. Juli 2005 nachzukommen.Die Bundesrepublik Deutschland hat im Jahre 2003 Klage beim Europäischen Gerichtshof gegen Teile der Richtlinie erhoben. Mit der Klage soll geklärt werden, ob die Gemeinschaft befugt ist, in diesem Bereich Regelungen zu erlassen oder ob diese Regelungen nicht in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. "Diese Klage entbindet nicht von der Verpflichtung, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen", unterstrich die Ministerin.